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Elternhaus

Verteidige dein Recht auf Privatsphäre bei dir zu Hause

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«Das gaat dich gar nüüt a» sagt Charlotte (17) zu ihrer Mutter, als diese sie fragt, was sie die ganze Zeit in WhatsApp schreibt.

«Das dürfen Sie nicht tun», sagt Lia (16) ihrer Lehrerin, als sie ihre Tasche in der Schule durchsuchen wollte.

Charlotte und Lia haben grundsätzlich richtig gehandelt: Der Schutz der Privatsphäre ist ein Kinder- und Jugendrecht. Fast alle Staaten der Welt, dazu auch die Schweiz, haben sich verpflichtet, die Jugendrechte umzusetzen.

Erwachsene müssen die Privatsphäre respektieren, auch wenn sie dabei ein «komisches Gefühl» haben oder sich unsicher fühlen.

Gilt der Schutz auf Privatsphäre immer und überall?

Spätestens, wenn du durch eine Zollkontrolle gelaufen bist und dein Koffer auf Herz und Niere durchgesucht wurde, weisst du, dass es nicht so ist.

Auch deine Eltern, wenn sie handfeste Gründe wie Verdacht auf kriminelle Handlungen oder Cybermobbing haben, sind berechtigt, deine Mitteilungen zu lesen oder dein Zimmer zu durchsuchen.

Bevor sie es tun, muss ihr Verdacht, dass du etwas Verbotenes machst oder in ernsthaften Schwierigkeiten steckst, wirklich sehr stark sein: Die Privatsphäre zu verletzen wird meistens von Jugendlichen als Vertrauensbruch erlebt. Dieser belastet die Beziehung zu den Eltern gravierend.

Charlotte, ihre Mutter… und Robin

Warum will Charlotte (17) verhindern, dass die Mutter ihre WhatsApp-Mitteilungen liest? Weil es ihr peinlich wäre, wenn ihre Mutter wüsste, was sie ihrem Freund Robin schreibt.

Charlotte und Robin sind in der Tat seit zwei Jahren ein Paar. Seit ein paar Monaten merkt Charlotte jedoch, dass sich Robin immer weniger um sie kümmert, immer mehr Zeit mit seinem Smartphone verbringt und er ab und zu für längere Zeit verschwindet.

«Was macht er wohl die ganze Zeit mit seinem Smartphone? Mit wem chattet er? Hat er vielleicht eine neue Lovestory?». Diese Fragen und die Eifersucht plagen Charlotte.

Eines Tages findet sie das Smartphone von Robin auf dem Schreibtisch. Robin duscht. Charlotte ist allein. Das Smartphone ist nicht passwortgeschützt. Was für eine Gelegenheit in WhatsApp zu stöbern und endlich die Wahrheit zu erfahren.

Sie nimmt das Smartphone in ihre Händen, schaltet den Bildschirm ein und…

Halt! Darf sie das überhaupt?

Privatsphäre in einer Liebesbeziehung

Das Recht auf Schutz zur Privatsphäre gilt auch in einer Liebesbeziehung und deswegen nein, sie darf das nicht. Nicht nur die Mutter darf die WhatsApp-Mitteilungen von Charlotte nicht lesen, obwohl sie das so gerne tun würde; auch Charlotte darf keine Mitteilungen auf dem Smartphone von Robin lesen, obwohl dies vielleicht für ihren Verdacht auf Untreue Entwarnung geben könnte.

Dialog anstatt schnüffeln

Was die Mutter mit Charlotte und Charlotte mit Robin machen können, ist, über ihre Beobachtungen zu sprechen und zum Ausdruck bringen, dass sie sich Sorgen machen. Dies in der Hoffnung, dass im Dialog die Zweifel beseitigt werden und die Beziehung stärker wird.

Missachten deine Eltern deine Privatsphäre?

Denkst du, dass dein Recht auf Privatsphäre oder ein anderes Jugendrecht missachtet wird, versuche dies sachlich und ruhig zu kommunizieren, zum Beispiel so:

«Papi, ich weiss, dass du nicht einverstanden bist, wenn ich «dies und das» tun möchte, aber ich habe das Recht dazu. Es gibt eine Kinderrechtskonvention, die von der Schweiz und von fast allen Ländern der Welt unterschrieben wurde und dazu gehört zum Beispiel auch das Recht auf Privatsphäre. Schaue dir bitte dieses Dokument von UNICEF an, in dem du Informationen über die Kinderrechte lesen kannst.».

Das genannte Dokument findest du auf der Website von UNICEF (alternatives Dokument: «Konvention über die Rechte des Kindes: Für Kinder erklärt»). Ein anderes gutes Dokument hat Pro Juventute verfasst: Wenn du sie gelesen hast, kannst du entscheiden, welches davon du deinem Vater geben möchtest.

Bist du schon erwachsen? Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet die Rechte für Kinder und Jugendliche von 0 bis 17 Jahren. Ab 18 Jahren gilt in der Schweiz das Erwachsenenrecht. Selbstverständlich gilt das Recht auf Schutz der Privatsphäre auch für Erwachsene. Dieses ist in der Bundesfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft festgehalten: Art. 13 Schutz der Privatsphäre

© feel-ok.ch„ „„> „Jugendrechte: «Die Rechte der Jugendlichen» + «Privatsphäre» + «Verletzte Rechte: Was dann?» / Pro Juventute / Autor: Oliver Padlina